ATTESTE UND PATIENTENVERFÜGUNG

Anmeldungen bitte während der Ordinationszeiten

Für große Verunsicherung sorgen manchmal Situationen oder Lebensabschnitte, in denen man die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entscheidung verliert.

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VERFÜGUNG

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Für große Verunsicherung sorgen manchmal Situationen oder Lebensabschnitte, in denen man die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entscheidung verliert.

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Für große Verunsicherung sorgen manchmal Situationen oder Lebensabschnitte, in denen man die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entscheidung verliert.

Als besonders beunruhigend wird dies an der Grenze zwischen Leben und Tod erlebt. Vielen Menschen kann mit den Mitteln der modernen Medizin geholfen werden und unzählige Leben werden dadurch gerettet, nicht jeder oder jede wünscht aber eine Lebensverlängerung um jeden Preis.

Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. 

Darin erklärt eine Person den Wunsch, dass bestimmte medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Durch eine Patientenverfügung werden also konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt. Beispielsweise betrifft dies die Situation einer Bewusstlosigkeit oder einer schweren Erkrankung, in der die Betroffene/der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Die gesetzliche Grundlage ist das Patientenverfügungsgesetz (PatVG).
Eine Speicherung in ELGA ist geplant, derzeit aber noch nicht möglich.

Als besonders beunruhigend wird dies an der Grenze zwischen Leben und Tod erlebt. Vielen Menschen kann mit den Mitteln der modernen Medizin geholfen werden und unzählige Leben werden dadurch gerettet, nicht jeder oder jede wünscht aber eine Lebensverlängerung um jeden Preis.

Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. 

Darin erklärt eine Person den Wunsch, dass bestimmte medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Durch eine Patientenverfügung werden also konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt. Beispielsweise betrifft dies die Situation einer Bewusstlosigkeit oder einer schweren Erkrankung, in der die Betroffene/der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Die gesetzliche Grundlage ist das Patientenverfügungsgesetz (PatVG).
Eine Speicherung in ELGA ist geplant, derzeit aber noch nicht möglich.

Als besonders beunruhigend wird dies an der Grenze zwischen Leben und Tod erlebt. Vielen Menschen kann mit den Mitteln der modernen Medizin geholfen werden und unzählige Leben werden dadurch gerettet, nicht jeder oder jede wünscht aber eine Lebensverlängerung um jeden Preis.

Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. 

Darin erklärt eine Person den Wunsch, dass bestimmte medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Durch eine Patientenverfügung werden also konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt. Beispielsweise betrifft dies die Situation einer Bewusstlosigkeit oder einer schweren Erkrankung, in der die Betroffene/der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Die gesetzliche Grundlage ist das Patientenverfügungsgesetz (PatVG).
Eine Speicherung in ELGA ist geplant, derzeit aber noch nicht möglich.

PATIENTENVERFÜGUNG

Prinzipiell unterscheidet man eine beachtliche von einer verbindlichen Patientenverfügung. Für eine verbindliche Patientenverfügung bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung.

Der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden.

Werden nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (beachtliche PV), ist die Willenserklärung bei der Ermittlung des Patientenwillens dennoch zu berücksichtigen, der Arzt ist aber nicht unter allen Umständen daran gebunden.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Patientenverfügung ist, dass die Patientin/der Patient bei der Errichtung einsichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, die Person muss den Grund und die Bedeutung einer abgelehnten Behandlung einsehen und ihren Willen entsprechend bestimmen können. Die Patientenverfügung kann nur durch die Person selbst, nicht aber durch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter abgeschlossen werden.

PATIENTENVERFÜGUNG

Prinzipiell unterscheidet man eine beachtliche von einer verbindlichen Patientenverfügung. Für eine verbindliche Patientenverfügung bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung.

Der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden.

Werden nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (beachtliche PV), ist die Willenserklärung bei der Ermittlung des Patientenwillens dennoch zu berücksichtigen, der Arzt ist aber nicht unter allen Umständen daran gebunden.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Patientenverfügung ist, dass die Patientin/der Patient bei der Errichtung einsichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, die Person muss den Grund und die Bedeutung einer abgelehnten Behandlung einsehen und ihren Willen entsprechend bestimmen können. Die Patientenverfügung kann nur durch die Person selbst, nicht aber durch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter abgeschlossen werden.

PATIENTENVERFÜGUNG

Prinzipiell unterscheidet man eine beachtliche von einer verbindlichen Patientenverfügung. Für eine verbindliche Patientenverfügung bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung.

Der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden.

Werden nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt (beachtliche PV), ist die Willenserklärung bei der Ermittlung des Patientenwillens dennoch zu berücksichtigen, der Arzt ist aber nicht unter allen Umständen daran gebunden.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Patientenverfügung ist, dass die Patientin/der Patient bei der Errichtung einsichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, die Person muss den Grund und die Bedeutung einer abgelehnten Behandlung einsehen und ihren Willen entsprechend bestimmen können. Die Patientenverfügung kann nur durch die Person selbst, nicht aber durch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter abgeschlossen werden.

So wird eine Patientenverfügung errichtet

Vor der Errichtung muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen. Dabei prüft und dokumentiert die Ärztin/der Arzt des Vertrauens die Einsichts- und Urteilsfähigkeit der Patientin/des Patienten und informiert über die Auswirkungen der Patientenverfügung auf die medizinische Behandlung. Gemeinsam werden die abgelehnten Behandlungsmaßnahmen so konkret wie möglich beschrieben. Für diese Leistung verrechnet die Ärztin/der Arzt ein Honorar, das privat zu bezahlen ist. Bei der Suche nach einer Ärztin/einem Arzt für die Aufklärung können die Landesärztekammern unterstützen.

In einem nächsten Schritt muss die verbindliche Patientenverfügung schriftlich errichtet werdenund zwar vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwaltschaft) oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins.

So wird eine Patientenverfügung errichtet

Vor der Errichtung muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen. Dabei prüft und dokumentiert die Ärztin/der Arzt des Vertrauens die Einsichts- und Urteilsfähigkeit der Patientin/des Patienten und informiert über die Auswirkungen der Patientenverfügung auf die medizinische Behandlung. Gemeinsam werden die abgelehnten Behandlungsmaßnahmen so konkret wie möglich beschrieben. Für diese Leistung verrechnet die Ärztin/der Arzt ein Honorar, das privat zu bezahlen ist. Bei der Suche nach einer Ärztin/einem Arzt für die Aufklärung können die Landesärztekammern unterstützen.

In einem nächsten Schritt muss die verbindliche Patientenverfügung schriftlich errichtet werdenund zwar vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar, vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwaltschaft) oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins.

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt für den Zeitraum von maximal acht Jahren und muss vor dem Ablauf erneuert werden. Sie kann auch jederzeit widerrufen werden. Aus einer mitgeführten Hinweiskarte kann das Gesundheitspersonal im Anlassfall entnehmen, dass eine Patientenverfügung errichtet wurde und wo diese hinterlegt wurde.

Patientenverfügungsregister: Patientenverfügungen können auch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte gegen eine Gebühr registriert werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt. Spitäler können rund um die Uhr Einsicht nehmen.

Zum Thema
gesundheit.gv.at
help.gv.at

Informationen und Formulare können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.patientenanwalt.com/ihre-rechte/patientenverfuegung/

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt für den Zeitraum von maximal acht Jahren und muss vor dem Ablauf erneuert werden. Sie kann auch jederzeit widerrufen werden. Aus einer mitgeführten Hinweiskarte kann das Gesundheitspersonal im Anlassfall entnehmen, dass eine Patientenverfügung errichtet wurde und wo diese hinterlegt wurde.

Patientenverfügungsregister: Patientenverfügungen können auch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte gegen eine Gebühr registriert werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt. Spitäler können rund um die Uhr Einsicht nehmen.

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Informationen und Formulare können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.patientenanwalt.com/ihre-rechte/patientenverfuegung/

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt für den Zeitraum von maximal acht Jahren und muss vor dem Ablauf erneuert werden. Sie kann auch jederzeit widerrufen werden. Aus einer mitgeführten Hinweiskarte kann das Gesundheitspersonal im Anlassfall entnehmen, dass eine Patientenverfügung errichtet wurde und wo diese hinterlegt wurde.

Patientenverfügungsregister: Patientenverfügungen können auch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR) und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte gegen eine Gebühr registriert werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt. Spitäler können rund um die Uhr Einsicht nehmen.

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https://www.patientenanwalt.com/ihre-rechte/patientenverfuegung/

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